Allgemeine Buchungsbedingungen M!A Model
Agency
§ 1 Allgemeines
Die Nachfolgenden
Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen,
Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im
Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen
werden.
§
2 Buchungsgrundlagen
- Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im
Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der
bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas
anderes schriftlich vereinbart wird.
- Der Kunde schuldet der Agentur die
Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart 20%
des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden
Ausfallhonorars zzgl. MwSt.
- Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten
Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt
Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur
aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
- Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch
für Folgebuchungen solange das Fotomodell sich von der Agentur vertreten
lässt. Er verpflichtet sich Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur
zu unterlassen.
§ 3 Buchungsgrundlagen
- Optionen
- Optionen sind terminverbindliche Reservierungen.
Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18:00
Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach
Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und
Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen
werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste
Option, wird der Kunde der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine
Option rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
- Festbuchungen
- Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie
sind auf Verlangen des Kunden unverzüglich schriftlich zu bestätigen
unter der Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
- Wetterbuchungen
- Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort
des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet
werden. Soweit nicht anders vereinbart handelt es sich hierbei um
Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist
die Wetterlagen unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur
bis spätestens eine Stunde vor dem Vereinbarten Arbeitsbeginn absagen.
Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten
Fotomodellhonorars.
§ 4 Annullierung
- Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert
werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände
dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar
machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
- Die Annullierung hat so viele Werktage vor dem
Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden
sind, mindestens jedoch drei Werktage.
- Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist
dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind
keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
- Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor
Arbeitsbeginn zu annullieren (5). Erfolgt die Annullierung durch das
Fotomodell, wir die Agentur sich nach besten Kräften bemühen ggf. unter
Einschaltung anderer Agenturen für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu
finden.
- Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder
ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Fotomodellhonorar zu bezahlen.
- Bei einer Annullierung durch den Kunden trägt dieser
eventuell entstandene Kosten für bereits gebuchte Flug- und/oder
Bahntickets sowie die Kosten für bereits gebuchte Hotels und
Unterkünfte.
§ 5 Arbeitszeit
- Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8
Stunden, bei einer Halbtagesbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders
vereinbart dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09:00 Uhr bis
18:00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
- Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des
Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit.
Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
- Überstunden werden mit 15% des vereinbarten
Tageshonorars pro angefangene Stunde zzgl. der vereinbarten
Vermittlungsprovision vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit von
bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
- Die gemeinsame An- und Abreise von Modell und Kunde
zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und
Abreise bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 Fotomodellhonorar
Das Fotomodellhonorar
umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl.
anfallender MwSt.
- Modetarif
- Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidungen
und zur Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe,
Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet
werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
- Sonderhonorar
- Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung,
Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
- Halbtags. und Stundenbuchungen
- Das Fotomodellhonorar bei Halbtagesbuchungen beträgt
bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens 60% des
Tageshonorars. Halbtagesbuchungen von anreisenden Fotomodellen und
Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§ 7 Reisekosten
- Reisetagersatz
- Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom
Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der
üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetagersatz
beträgt:
- bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar
- bis zu 4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar
- ab 5 Arbeitstage: kein Reisetagersatz, es sei denn
die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.
- Reisespesen
- Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten
Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht
erstattet. Taxikosten werden, Halbtages- und Stundenbuchungen
ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.
- Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof
des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder
pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen
Vorlage der Belege.
- Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort
tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen
entsprechend aufzuteilen.
§ 8 Zahlungskonditionen
Das
Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetagersatz und
Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen
werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen
Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
§ 9 Reklamationen, Haftung
- Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend, spätestens
jedoch einen Werktag nach der Produktion , die Agentur zu informieren
und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum
Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell
ausdrücklich von seinen Arbeitspflichten zu entbinden. Für Hairstyling,
Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei
Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche
Zahlungspflicht für dieses Fotomodell einschließlich der Reisekosten.
Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als
Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
- Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells
(Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Fotomodell entsprechend
länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur
teilweise möglich, so verliert das Fotomodell seinen anteiligen
Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
- Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde
eine entsprechende Versicherung für das Fotomodell abzuschließen. Ist
der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht schriftlich
mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt seine Leistungen zu
verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des
vereinbarten Gesamthonorars.
- Weitergehende Ansprüche richten sich nach den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Fotomodells sowie
seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache
Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
§ 10 Nutzungsrechte
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden
mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den
Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD
für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die
vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der
tatsächlichen Nutzung, spätestens zwei Monate nach Erstellung der
Aufnahmen.
- Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster,
Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des
Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung
durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist
grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
- Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des
vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger
Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen,
Agentur, Kunde und Fotomodell findet deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang
mit Nutzung ist der Sitz der Agentur.
- Der Kunde verpflichtet sich Änderungen oder
Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen
Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur
vorzunehmen und es zu unterlassen Fotomodelle während der Arbeitstage zu
Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
- Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch
die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle
einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem
angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung von Vertragslücken.
- Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.
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